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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2019 - 1 K 367/17   

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https://dejure.org/2019,39224
FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2019 - 1 K 367/17 (https://dejure.org/2019,39224)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.07.2019 - 1 K 367/17 (https://dejure.org/2019,39224)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Juli 2019 - 1 K 367/17 (https://dejure.org/2019,39224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unkenntnis von eigener Taufe entbindet nicht von Kirchensteuerpflicht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Unkenntnis des Steuerpflichtigen über seine Kirchensteuerpflicht, welche durch eine im Kindesalter in der ehemaligen DDR erfolgte Taufe begründet wird

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96

    Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2019 - 1 K 367/17
    Soweit die Religionsgemeinschaften in der ehemaligen DDR den ihnen nach der gesamtdeutschen Verfassungstradition zustehenden öffentlich-rechtlichen Korporationsstatus infolge der Nichtanerkennung dieses Status durch die DDR verloren hatten, haben sie ihn am 03.10.1990 verfassungskräftig wiedererlangt (BVerwG-Urteil vom 15.10.1997 - 7 C 21/96 (Berlin), NJW 1998, 253).

    Aus Art. 9 EV und dem darin als Recht der neuen Bundesländer aufrechterhaltenen Kirchensteuergesetz der DDR vom 31.08.1990 lässt sich entnehmen, dass nach dem Willen der Vertragsparteien diejenigen Religionsgemeinschaften in der DDR, die bereits nach Art. 137 Abs. 5 WRV Körperschaften des öffentlichen Rechts gewesen waren, als solche ab dem Steuerjahr 1991 zur Erhebung von Kirchensteuern berechtigt sein sollten (BVerwG-Urteil vom 15.10.1997 - 7 C 21/96 (Berlin), NJW 1998, 253).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2011 - 5 N 24.08

    Religionsgesellschaft; orthodoxe jüdische Kultusgemeinde; Bestätigung der

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2019 - 1 K 367/17
    Dementsprechend kommt das OVG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 29.03.2011, OVG 5 N 24.08, juris) in Rdnr. 25 zu dem Ergebnis, dass "alle Religionsgesellschaften in Deutschland, soweit sie bereits vor Inkrafttreten der Weimarer Verfassung am 11. August 1919 Körperschaften des öffentlichen Rechts waren oder denen dieser Status unter der Geltung der Reichsverfassung verliehen worden war, weiterhin Körperschaften waren und - ungeachtet der Nichtanerkennung durch die ehemalige DDR, deren Verfassung den Korporationsstatus nicht kannte - geblieben sind." Diese Aussage erfasst auch die Pommersche Evangelische Kirche als eine der Rechtsvorgängerinnen der Nordkirche.
  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2019 - 1 K 367/17
    Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verbietet, als Grundlage für die Kirchensteuerpflicht eine kirchliche Mitgliedschaftsregelung heranzuziehen, die eine Person einseitig und ohne Rücksicht auf ihren Willen der Kirchengewalt unterwirft (BVerfG-Beschluss vom 31.03.1971, 1 BvR 744/67, BVerGE 30, 415).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 84/95

    Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2019 - 1 K 367/17
    Der Gesetzgeber hat die Eigenart der Steuererklärung als grundsätzlich persönlich abzugebende Wissenserklärung hervorgehoben, indem er dem Steuerpflichtigen selbst diese Verpflichtung auferlegt, Angaben in Steuererklärungen nach bestem Wissen und Gewissen zu machen (§ 150 Abs. 2 Abgabenordnung - AO -, BFH-Urteil vom 14.01.1998 X R 84/95, BStBl II 1999, 203; Klein, AO, 14. Aufl., § 150 Rdnr. 22).
  • BVerwG, 12.04.1991 - 8 C 62.88

    Religionsfreiheit - Negative Vereinigungsfreiheit

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2019 - 1 K 367/17
    Damit bewirkt die Kindstaufe, dass ein Mitgliedschaftsverhältnis zu der jeweiligen Religionsgemeinschaft ohne Berücksichtigung des Willens des betroffenen Kindes begründet wird (Wagner, Zur persönlichen Steuerpflicht im Kirchensteuerrecht, FR 1996, 10, 13; Birk/Jahndorf, Kirchensteuerpflicht trotz fehlender Kirchenmitgliedschaft?, StuW 1995, 103, 114; Engelhardt, Kirchensteuer bei Zuzug aus dem Ausland, NVwZ 1992, 239, 240; List, Kirchensteuer-Rechtsgrundlagen und neuere Rechtsprechung, BB 1997, 17, 19; Korioth in Maunz-Dürig, GG, Art. 140 Rdnr. 34 Mitgliedschaftsrecht).
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